Verträge kündigen

Kündigung Mobilfunk- oder Internetvertrag: Musterbrief zum Versand per Einschreiben

Diesen Brief als Einschreiben versenden

Vorbefüllte Vorlage, Sendungsverfolgung und Zustellnachweis

Mobilfunk- und Internetverträge können nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 56 TKG). Die Kündigung ist in Textform möglich, ein unterschriebener Brief ist also nicht zwingend, aber der Zugang muss im Streitfall beweisbar sein.

Genau daran scheitern viele Kündigungen: Der Anbieter bestreitet den Eingang, der Vertrag läuft weiter. Ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert Einlieferung und Einwurf in den Briefkasten des Anbieters und liefert damit den Nachweis, auf den es ankommt.

Diese Vorlage kündigt fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, verlangt eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Beendigungsdatum und widerspricht einer stillschweigenden Fortsetzung. Die Fristen im Detail erklärt unser Ratgeber Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen.

Der Musterbrief

Die Angaben in Blau und in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Informationen: sie werden automatisch vorbefüllt, wenn Sie die Vorlage online nutzen.

Vos coordonnées

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Destinataire

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Betreff: Kündigung meines Vertrags, Kundennummer [Kundennummer]

Einschreiben (Einwurf)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit kündige ich meinen Vertrag [Tarif oder Vertragsbezeichnung] mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum [Datum des Laufzeitendes, falls bekannt].

 

Nach § 56 Abs. 3 TKG kann ein Telekommunikationsvertrag nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Ich bitte Sie, das genaue Vertragsende schriftlich zu bestätigen.

 

Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich ausdrücklich. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum innerhalb von 14 Tagen in Textform.

 

Etwaige erteilte Einzugsermächtigungen widerrufe ich zum Vertragsende. [Optional: Hinweis auf Rufnummernmitnahme, z. B. "Ich beabsichtige, meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen, und bitte um die dafür nötigen Informationen."]

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr Vorname Nachname

So versenden Sie diesen Brief online

  1. 1

    Adressen angeben

    Ihre Daten und die des Empfängers: sie werden automatisch in den Briefkopf übernommen.

  2. 2

    Vorlage anpassen

    Im Redaktionsschritt finden Sie diese Vorlage fertig zum Ausfüllen: ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre Informationen.

  3. 3

    Versandart wählen

    Einschreiben (Einwurf) mit Sendungsverfolgung und Zustellnachweis, oder Standardbrief, je nachdem, welchen Nachweis Sie brauchen.

  4. 4

    Den Rest übernehmen wir

    Druck, Kuvertierung und Aufgabe in das Postnetz am nächsten Werktag. Aufgabebeleg und Zustellnachweis des Zustelldienstes bleiben in Ihrem Kundenkonto archiviert.

Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Brief.

Kann ich jederzeit kündigen?

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) jederzeit mit einer Frist von einem Monat. Während der Mindestlaufzeit nur außerordentlich, etwa bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung oder einem Umzug an einen Ort ohne Versorgung (§ 60 TKG).

Muss der Anbieter die Kündigung bestätigen?

Der Anbieter muss den Eingang der Kündigung in Textform bestätigen. Fordern Sie die Bestätigung mit Beendigungsdatum ausdrücklich an und bewahren Sie sie zusammen mit dem Einlieferungsbeleg auf.

Was gilt bei einer Preiserhöhung?

Bei einseitigen Vertragsänderungen wie Preiserhöhungen steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 57 TKG). Der Anbieter muss Sie über die Änderung und das Kündigungsrecht informieren; kündigen Sie dann innerhalb der genannten Frist.

Quellen und Referenzen

  • § 56 TKG: Vertragslaufzeit höchstens 24 Monate; nach Ablauf jederzeitige Kündigung mit Monatsfrist statt automatischer Verlängerung um ein Jahr.
  • § 57 TKG: Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Vertragsänderungen und bei dauerhaft erheblicher Abweichung der Internetgeschwindigkeit.