Was beweist ein Einwurf-Einschreiben wirklich?
Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit
Müssen Sie diesen Brief versenden? Senden Sie ihn als Einschreiben online, ohne Wege und ohne Drucker.
Kündigungen, Mahnungen, Fristsachen: immer wieder hängt ein Rechtsstreit an einer einzigen Frage: ist der Brief zugegangen, und wann? Das Einwurf-Einschreiben ist für viele dieser Fälle der praktikabelste Kompromiss aus Beweiswert, Preis und Zuverlässigkeit.
Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, was das Einwurf-Einschreiben dokumentiert, welchen Beweiswert die Rechtsprechung ihm beimisst, wo seine Grenzen liegen und was Sie aufbewahren sollten, damit der Nachweis im Ernstfall trägt.
Was beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert wird
Beim Einwurf-Einschreiben bestätigt der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers mit Datum und Uhrzeit. Es entsteht ein Einlieferungsbeleg (der Brief wurde dem Postnetz übergeben) und ein Auslieferungsbeleg (der Brief wurde eingeworfen). Der Empfänger muss nichts unterschreiben und nichts abholen.
Genau darin liegt der praktische Vorteil: der Brief erreicht den Briefkasten auch dann, wenn niemand öffnet. Ein Übergabe-Einschreiben scheitert dagegen an der Abwesenheit des Empfängers und wandert in die Abholstelle; wird es dort nicht abgeholt, geht es zurück und der Zugang ist gescheitert.
Bei unserem Dienst wird der Einwurf zusätzlich mit einem Foto des Einwurfs dokumentiert. Wichtig für Ihre Erwartung: der Nachweis ist die Einwurf-Dokumentation, nicht eine Unterschrift des Empfängers.
Der Anscheinsbeweis des Zugangs
Der Bundesgerichtshof hat anerkannt, dass Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen einen Anscheinsbeweis des Zugangs begründen können (BGH, Urteil vom 27. September 2016, II ZR 299/15): Wer beide Belege vorlegt, hat vor Gericht zunächst den Zugang belegt. Der Empfänger kann diesen Anschein nur erschüttern, wenn er konkrete Umstände darlegt, die einen atypischen Ablauf nahelegen.
Ein pauschales „ich habe nichts bekommen“ reicht dafür nach ganz überwiegender Rechtsprechung nicht. Zugegangen ist eine Erklärung im Rechtssinn übrigens schon dann, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist (§ 130 BGB): auf das tatsächliche Lesen kommt es nicht an.
Für welche Schreiben das Einwurf-Einschreiben passt
Für formfreie Erklärungen ist das Einwurf-Einschreiben in der Regel die richtige Wahl: Mahnungen, Kündigungen von Verbraucherverträgen (Mobilfunk, Strom, Fitnessstudio), Reklamationen, Fristsetzungen, Widersprüche.
Nicht geeignet ist es für Erklärungen, die die gesetzliche Schriftform verlangen, allen voran die Kündigung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB) und eines Wohnraum-Mietvertrags (§ 568 BGB): dort braucht es ein Original mit eigenhändiger Unterschrift. Welche Form wann gilt, erklärt unser Ratgeber Schriftform oder Textform.
So bewahren Sie den Nachweis richtig auf
- Die Sendungsnummer und den Einlieferungsbeleg sichern, direkt nach dem Versand.
- Den Auslieferungs- bzw. Einwurfnachweis abrufen und speichern, sobald er vorliegt.
- Eine Kopie des versendeten Schreibens (PDF) zusammen mit den Belegen ablegen.
- Alles mindestens bis zum Ablauf der Verjährung des zugrunde liegenden Anspruchs aufbewahren, im Zweifel drei volle Jahre plus laufendes Jahr.