Online-Kauf widerrufen: so wahren Sie die 14-Tage-Frist
Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit
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Wer online, telefonisch oder an der Haustür kauft, kann den Vertrag in der Regel binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 355 BGB, § 312g BGB). In der Praxis scheitern Widerrufe selten am Recht, sondern am Beweis: der Händler bestreitet, den Widerruf rechtzeitig erhalten zu haben.
Dieser Ratgeber erklärt Fristbeginn, Form und Ausnahmen des Widerrufsrechts und zeigt, wie Sie den Widerruf so erklären, dass die Rechtzeitigkeit belegbar ist.
Wann die 14 Tage beginnen
- Warenkauf: mit Erhalt der Ware durch Sie oder eine von Ihnen benannte Person (§ 356 Abs. 2 BGB). Bei Teillieferungen zählt die letzte Teilsendung.
- Dienstleistungen: mit Vertragsschluss.
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: die Frist beginnt nicht zu laufen; das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem eigentlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 BGB).
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB). Genau deshalb ist ein dokumentierter Versand so wertvoll: der Einlieferungsbeleg datiert die Absendung amtlich nachvollziehbar.
Welche Form der Widerruf braucht
Der Widerruf ist an keine besondere Form gebunden, muss aber eindeutig erklärt werden: die bloße Rücksendung der Ware ohne Erklärung genügt seit 2014 nicht mehr sicher. Ein kurzer Brief mit Bestellnummer, Vertragsdatum und dem klaren Satz „hiermit widerrufe ich den Vertrag“ erfüllt alle Anforderungen.
Wo kein Widerrufsrecht besteht
§ 312g Abs. 2 BGB zählt die wichtigsten Ausnahmen auf. Praktisch relevant sind vor allem:
- Nach Kundenwunsch angefertigte oder eindeutig personalisierte Waren.
- Schnell verderbliche Waren und entsiegelte Hygieneartikel.
- Entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Software.
- Zeitungen und Zeitschriften (außer im Abonnement).
- Vollständig erbrachte Dienstleistungen, wenn Sie der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt haben (§ 356 Abs. 4 BGB).
Nach dem Widerruf: Rückzahlung binnen 14 Tagen
Nach wirksamem Widerruf muss der Händler alle Zahlungen einschließlich der Standard-Lieferkosten binnen 14 Tagen erstatten (§ 357 BGB); er darf die Rückzahlung nur bis zum Nachweis der Rücksendung zurückhalten. Zahlt er nicht, hilft eine förmliche Mahnung: wie sie aufgebaut ist, zeigt unser Ratgeber Mahnung schreiben.