Wohnen und Miete

Rückforderung der Mietkaution: Musterbrief zum Versand per Einschreiben

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Vorbefüllte Vorlage, Sendungsverfolgung und Zustellnachweis

Nach dem Auszug muss der Vermieter die Mietkaution samt Zinsen zurückzahlen, sobald er sich Klarheit über etwaige Gegenansprüche verschaffen konnte. Die Rechtsprechung billigt ihm dafür eine Prüffrist zu, in der Regel bis zu sechs Monate; danach ist die Kaution abzurechnen.

Zahlt der Vermieter nicht, ist die schriftliche Aufforderung mit Frist der Schritt, der die Sache bewegt: Sie setzt den Vermieter in Verzug und dokumentiert Ihre Forderung für ein späteres gerichtliches Verfahren. Der Zugang der Aufforderung sollte beweisbar sein, etwa per Einwurf-Einschreiben.

Diese Vorlage nennt Mietverhältnis, Auszugsdatum und Kautionsbetrag, setzt eine konkrete Zahlungsfrist und kündigt für den Fall der Nichtzahlung rechtliche Schritte an. Das vollständige Vorgehen erklärt unser Ratgeber Mietkaution zurückfordern.

Der Musterbrief

Die Angaben in Blau und in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Informationen: sie werden automatisch vorbefüllt, wenn Sie die Vorlage online nutzen.

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Betreff: Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung [Adresse der Mietwohnung]

Einschreiben (Einwurf)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse der Mietwohnung] endete am [Datum des Mietendes]; die Wohnung wurde am [Datum der Übergabe] ordnungsgemäß übergeben [falls vorhanden: "wie im Übergabeprotokoll festgehalten"]. Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich eine Kaution von [Betrag] Euro geleistet.

 

Eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist ist inzwischen verstrichen. Offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen nicht bzw. wurden nicht geltend gemacht. Ich fordere Sie daher auf, die Kaution nebst der nach § 551 Abs. 3 BGB angefallenen Zinsen bis zum [konkretes Datum, z. B. 14 Tage ab heute] auf folgendes Konto zu zahlen: [IBAN und Kontoinhaber].

 

Sollte bis dahin keine Zahlung oder nachvollziehbare Abrechnung vorliegen, behalte ich mir vor, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr Vorname Nachname

So versenden Sie diesen Brief online

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Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Brief.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Anerkannt ist eine angemessene Prüffrist, je nach Fall bis zu sechs Monate. Für noch offene Betriebskostenabrechnungen darf er einen angemessenen Teilbetrag länger zurückbehalten, nicht aber die gesamte Kaution ohne Begründung.

Darf der Vermieter Abzüge vornehmen?

Nur für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis: Mietrückstände, Nachzahlungen aus Abrechnungen oder vom Mieter zu vertretende Schäden. Normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters. Verlangen Sie für jeden Abzug eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben. Ihre dokumentiert zugegangene Zahlungsaufforderung belegt dann den Verzug und stärkt Ihre Position bei der Kostenentscheidung.

Quellen und Referenzen

  • § 551 BGB: Begrenzung der Mietkaution auf drei Nettokaltmieten und Pflicht zur getrennten, verzinslichen Anlage.
  • § 286 BGB: Verzug des Vermieters durch Mahnung nach Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs; Grundlage für Verzugszinsen.