Wohnen und Miete

Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: Musterbrief zum Versand per Einschreiben

Diesen Brief als Einschreiben versenden

Vorbefüllte Vorlage, Sendungsverfolgung und Zustellnachweis

Gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung müssen Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang Einwendungen erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, selbst wenn die Abrechnung inhaltlich falsch ist.

Der Widerspruch sollte die beanstandeten Positionen konkret benennen und die Belegeinsicht verlangen: Sie haben das Recht, die Originalbelege der Abrechnung einzusehen. Bis zur Klärung strittiger Positionen kann die Nachzahlung insoweit unter Vorbehalt gestellt werden.

Diese Vorlage erhebt fristwahrend Einwendungen, fordert Belegeinsicht und erklärt die Zahlung unter Vorbehalt. Weil die Zwölfmonatsfrist hart ist, sollte der Zugang beweisbar sein. Die häufigsten Abrechnungsfehler zeigt unser Ratgeber Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung.

Der Musterbrief

Die Angaben in Blau und in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Informationen: sie werden automatisch vorbefüllt, wenn Sie die Vorlage online nutzen.

Ihr Absender

Max Mustermann

Musterstraße 12

10115 Berlin

Wird automatisch aus dem Schritt Adressen eingefügt.

Empfänger

Erika Beispiel

Beispielweg 34

80331 München

Name und Anschrift aus dem Schritt Adressen.

Betreff: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung [Abrechnungszeitraum]

Einschreiben (Einwurf)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen Ihre Betriebskostenabrechnung vom [Datum der Abrechnung] für den Zeitraum [Abrechnungszeitraum] über die Wohnung [Adresse der Mietwohnung] erhebe ich fristgerecht folgende Einwendungen (§ 556 Abs. 3 BGB): [Positionen konkret benennen: z. B. nicht umlagefähige Kosten, unklarer Verteilerschlüssel, starke Abweichung zum Vorjahr, fehlende Vorauszahlungen].

 

Ich bitte um Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege, wahlweise durch Übersendung von Kopien oder durch einen Einsichtstermin. Bis zur Klärung zahle ich eine etwaige Nachforderung nur unter Vorbehalt bzw. halte sie zurück.

 

Bitte antworten Sie mir bis zum [konkretes Datum, z. B. 4 Wochen ab heute] in Textform. Ergibt die Prüfung ein Guthaben zu meinen Gunsten, bitte ich um Erstattung auf mein bekanntes Konto.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herr Vorname Nachname

So versenden Sie diesen Brief online

  1. 1

    Adressen angeben

    Ihre Daten und die des Empfängers: sie werden automatisch in den Briefkopf übernommen.

  2. 2

    Vorlage anpassen

    Im Redaktionsschritt finden Sie diese Vorlage fertig zum Ausfüllen: ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre Informationen.

  3. 3

    Versandart wählen

    Einschreiben (Einwurf) mit Sendungsverfolgung und Zustellnachweis, oder Standardbrief, je nachdem, welchen Nachweis Sie brauchen.

  4. 4

    Den Rest übernehmen wir

    Druck, Kuvertierung und Aufgabe in das Postnetz am nächsten Werktag. Sie erhalten E-Mails bei jedem Schritt; der Zustellnachweis des Zustelldienstes bleibt in Ihrem Kundenkonto archiviert.

Häufige Fragen

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Brief.

Muss ich die Nachzahlung trotz Widerspruch leisten?

Eine formell ordnungsgemäße Abrechnung wird grundsätzlich fällig. Zahlen Sie strittige Beträge unter ausdrücklichem Vorbehalt: So vermeiden Sie Verzug und können überzahlte Beträge nach Klärung zurückfordern.

Welche Fehler sind am häufigsten?

Falscher Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Positionen (Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren), falsche Wohnfläche und fehlende Vorauszahlungen. Auch eine verspätete Abrechnung ist relevant: Nachforderungen sind ausgeschlossen, wenn die Abrechnung nicht binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugeht.

Wie funktioniert die Belegeinsicht?

Sie dürfen die Originalbelege beim Vermieter oder der Verwaltung einsehen und in der Regel Kopien oder Fotos anfertigen. Verweigert der Vermieter die Einsicht, steht Ihnen hinsichtlich der Nachforderung ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Quellen und Referenzen

  • § 556 Abs. 3 BGB: Abrechnungsfrist des Vermieters von zwölf Monaten und Einwendungsfrist des Mieters von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung.
  • § 259 BGB: Anspruch auf eine geordnete, nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen als Grundlage der Belegeinsicht.